Ratgeber · Vorsorge

Die Vorsorgevollmacht – verständlich erklärt

Hand aufs Herz: Gehen Sie davon aus, dass Ihr Ehepartner für Sie entscheiden darf, wenn Sie es nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung nicht mehr können? Die meisten Menschen glauben das. Es stimmt nicht. Ohne Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer – das kann der Partner sein, muss es aber nicht. Und selbst wenn: Er steht dann unter gerichtlicher Aufsicht, mit Berichtspflichten und Genehmigungsvorbehalten. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie handelt. Es ist eines der wichtigsten Dokumente, die Sie zu Lebzeiten unterschreiben können – und eines der am häufigsten aufgeschobenen.

Stimmt es, dass mein Ehepartner mich nicht vertreten darf?

Ja, das stimmt – Ehegatten haben keine automatische Vertretungsmacht. Seit 2023 gibt es zwar ein gesetzliches Notvertretungsrecht (§ 1358 BGB), aber bevor Sie jetzt erleichtert aufatmen: Es gilt nur für Gesundheitsangelegenheiten und ist auf sechs Monate begrenzt. Für alles andere – Bankkonten, Verträge, Behörden, Miete, das Haus – gilt es nicht. Nach sechs Monaten ist außerdem Schluss, auch bei der Gesundheit. Wer mehr will als eine Notlösung mit Ablaufdatum, braucht eine Vollmacht.

Was regelt eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, in Ihrem Namen zu handeln: bei Vermögensfragen (Konten, Verträge, Post), Gesundheitsentscheidungen, Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten, gegenüber Behörden. Den Umfang bestimmen Sie – ebenso, ob mehrere Bevollmächtigte einzeln oder nur gemeinsam handeln dürfen. Sinnvoll ergänzt wird sie durch eine Patientenverfügung, die regelt, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, und eine Betreuungsverfügung als Auffangnetz für den Fall, dass doch ein Gericht entscheiden muss.

Muss die Vollmacht zum Notar?

Nicht in jedem Fall – aber in den wichtigen. Sobald die Vollmacht Immobiliengeschäfte ermöglichen soll (etwa den Verkauf des Hauses, um einen Pflegeplatz zu finanzieren), verlangt das Grundbuchamt mindestens eine öffentlich beglaubigte Form; für Handelsregisteranmeldungen gilt dasselbe. Die notarielle Beurkundung leistet darüber hinaus zweierlei: Der Notar stellt Ihre Geschäftsfähigkeit fest – das schützt die Vollmacht vor späteren Zweifeln, wenn es darauf ankommt. Und Banken akzeptieren notarielle Vollmachten erfahrungsgemäß deutlich reibungsloser als jedes private Formular aus dem Internet. Eine Vollmacht, die im Ernstfall nicht anerkannt wird, ist keine.

Was kostet das – und was kostet es, nichts zu tun?

Die Notargebühren richten sich bundeseinheitlich nach dem GNotKG und Ihrem Vermögen; für die meisten Privatpersonen liegt eine beurkundete Vorsorgevollmacht im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich – einmalig. Die Alternative ist das gerichtliche Betreuungsverfahren: laufende Verfahrenskosten, jährliche Rechenschaftsberichte und im ungünstigsten Fall ein fremder Betreuer. Damit Ihre Vollmacht im Ernstfall auch gefunden wird, registrieren wir sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer – gegen eine geringe einmalige Gebühr fragt dort jedes Betreuungsgericht nach, bevor es einen Betreuer bestellt.

Ab welchem Alter ist das Thema relevant?

Ab dem 18. Geburtstag – nicht erst im Ruhestand. Denn ab Volljährigkeit dürfen auch Ihre Eltern nicht mehr automatisch für Sie handeln. Der Anlass ist eben nicht nur die Demenz im Alter, sondern genauso der Verkehrsunfall mit Mitte zwanzig. Die Vollmacht kostet Sie einmal einen Termin – und gilt dann, solange Sie es wollen. Widerrufen können Sie jederzeit. Unser Rat: Erledigen Sie es, solange die Frage theoretisch ist. Wenn sie praktisch wird, ist es zu spät.

Bestimmen Sie selbst, wer für Sie entscheidet – bevor es andere tun.